Betriebshandbuch für die Luftfahrt: wichtige Informationen für Beschäftigte im Flugbetrieb

Sowohl als gewerblicher als auch nichtgewerblicher Luftverkehrsbetrieb sind Sie zur Erstellung und Führung eines Betriebshandbuches (engl.: Operations Manual, OM) verpflichtet. Dabei handelt es sich um eine Sammlung von Dokumenten, die neben den Pflichten auch detaillierte Anweisungen sowie Handlungsabläufe und Schritt-für-Schritt-Verfahren für Luftfahrtbetriebe und -personal liefern. Die zuständige Behörde prüft das Betriebshandbuch auf einen vorschrifts- und regelkonformen Zustand.

Die behördlichen Anforderungen an diese Unterlagen sind hoch: Die Luftfahrtbetriebe müssen sicherstellen, dass ihr Betriebshandbuch ständig mit den jeweils gültigen Vorschriften übereinstimmt. In Europa werden diese Vorschriften von der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) erlassen. In anderen Regionen der Welt gelten andere Regularien, z. B. die der US-Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration.

Was genau ist ein Betriebshandbuch?

Es enthält mehrere Dokumente über Betriebsverfahren und relevante Informationen, die den Beschäftigten im Flugbetrieb bekannt sein müssen. In Europa ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass das gesamte Dokument der von der EASA erlassenen Verordnung für Luftverkehrsbetreiber 965/2012 entspricht.

Das Betriebshandbuch enthält detaillierte Informationen über den Betrieb des Unternehmens, zum Beispiel:

  • Flugplanung
  • Passagierabfertigung
  • Bodenbetrieb
  • Sicherheitsverfahren
  • Angaben des Flugzeugherstellers
  • Vorkehrungen zum Gesundheitsschutz
  • Flugzeitbeschränkungen
  • mögliche Beförderungsgüter
  • Leistung des Flugzeugs
  • Ausbildung des Personals
  • Managementsystem

Diese Informationen sind nicht nur für die Pilotinnen und Piloten, sondern auch für die Kabinenbesatzung und das gesamte Personal, das für den Betrieb des Flugzeugs erforderlich ist, relevant.

Der Betreiber ist dafür verantwortlich, das Betriebshandbuch auf dem neuesten Stand zu halten. Die Aufsichtsbehörden ändern laufend die Vorschriften, die Flugzeughersteller aktualisieren regelmäßig die Verfahren und auch innerhalb des Unternehmens finden kontinuierlich Änderungen statt (z. B. Neuerungen bei Schulungsprogrammen, Betriebsverfahren, Rollen oder Zielorten). Diese Entwicklungen müssen vom Flugbetrieb zeitnah in das OM aufgenommen werden.

Außerdem muss der Inhalt in einer Form präsentiert werden, die leicht zugänglich, nutzbar und verständlich ist. Alle Informationen, die für den Betrieb erforderlich sind, müssen im Betriebshandbuch festgehalten werden. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter erhält ein Exemplar des jeweils relevanten Teils des Betriebshandbuchs. Für die Aktualität ihrer Unterlagen sind sie eigens verantwortlich.

Was beinhaltet das Betriebshandbuch und wie ist es aufgebaut?

Die Verordnung für Luftverkehrsbetreiber 965/2012 beschreibt den Aufbau und Inhalt des Betriebshandbuchs in den Abschnitten ORO.MLR.100 und ORO.MLR.101. Nach diesen Vorschriften muss ein OM für den gewerblichen Luftverkehr vier Teile umfassen. Die Struktur des Betriebshandbuchs für den nichtgewerblichen Flugbetrieb ist etwas flexibler.

Der Aufbau der Betriebshandbücher für den gewerblichen Luftverkehrsbetrieb ist wie folgt definiert:

  • Teil A:
    In diesem Teil werden allgemeine Informationen über die Organisation und ihre Struktur sowie über die Verfahren gegeben.
  • Teil B:
    Er enthält luftfahrzeugspezifische Inhalte wie Beschränkungen und Leistungsangaben sowie normale, außergewöhnliche und Notfallverfahren.
  • Teil C:
    Hier werden Einzelheiten über die Strecke, das Gebiet sowie die Flugplatzanweisungen und -informationen für den Unternehmensbetrieb beschrieben.
  • Teil D:
    Dieser Teil enthält ausbildungsbezogene Informationen und Lehrgangspläne für die Beschäftigten im Flugbetrieb und Besatzungsmitglieder.

Informationen über das Sicherheitsmanagementsystem des Betreibers müssen ebenfalls in das OM aufgenommen werden. Dies kann in Teil A enthalten sein, aber auch als separates Sicherheitsmanagementhandbuch (engl: Safety Management Manual) veröffentlicht werden, das den Notfallplan des Unternehmens einschließt. Das Compliance Monitoring, also die Überwachung der Vorschrifteneinhaltung, ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Sicherheitsmanagements und in diesem Dokument enthalten. Hier werden die Verfahren für interne Audits und Inspektionen festgelegt, um sicherzustellen, dass der Betrieb alle einschlägigen Normen und Vorschriften einhält.

Einige Betreiber verwenden eine Kombination aus Safety Management und Compliance Monitoring in einem separaten Handbuch: dem Organisationsmanagementhandbuch (engl.: Organisation Management Manual). Diese Art von Handbuch wird in den offiziellen Vorschriften nicht erwähnt, bietet aber die Möglichkeit, die erforderlichen Informationen anzufügen.

Wie stellen die Flugbetriebe einen hohen Standard ihrer Betriebshandbücher sicher?

Die Luftfahrtbehörden verlangen, dass das Betriebshandbuch regelmäßig entsprechend den externen und internen Veränderungen aktualisiert wird. Mit TRS Aviation Consulting sind Ihre Dokumente regelkonform und auf dem neuesten Stand, um einen sicheren und effizienten Betrieb nach höchsten Standards zu gewährleisten.

TRS Aviation Consulting verfügt über ausgezeichnete Fachkenntnisse im Bereich der Dokumentenmanagementdienste. Wir halten uns ständig über gesetzliche Änderungen auf dem Laufenden und informieren Sie zeitnah über anstehende Änderungen. Darüber hinaus informieren wir Sie detailliert, wenn sich neue oder geänderte Vorschriften auf Ihre aktuellen Verfahren sowie auf Ihr Betriebshandbuch auswirken. Zu unserem umfassenden Service gehört auch die Überarbeitung und Aktualisierung der entsprechenden Dokumente. TRS Aviation Consulting unterstützt Sie effizient dabei, sodass Ihr Betriebshandbuch stets den rechtlichen Anforderungen entspricht.

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